Zuständige Aufsichtsbehörde:
Psychotherapeutenkammer NRW
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung:
Kassenärtzliche Vereinigung Nordrhein
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Psychologische Psychotherapeutin,
approbiert durch die Bezirksregierung
Münster in der BRD
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Psychotherapeutengesetz,
Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG),
Berufsordnung
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